Schöntag GmbH
Gefährliche Abfälle

 
 

AIV/ Altholz zur Verwertung

AVV 17 02 04*
mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, z.B. Bahnschwellen, Fensterholz, kesseldruckimprägniertes Holz, sowie sonstiges Altholz, was nicht den Kategorien AI-AIII zugeordnet werden kann
Bei der Entsorgung ist die Herkunft anzugeben und es fällt eine Gebühr der zuständigen Behörde an.


Kohlenteerhaltige Bitumengemische (Asphalt)

AVV 17 03 01*
aus älteren Straßenaufbrüchen, meist kohlenteerhaltig
Bei der Entsorgung ist die Herkunft anzugeben und es fällt eine Gebühr der zuständigen Behörde an.


Künstliche Mineralfaser

AVV 17 06 03*
Dämmmaterial, für das keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller vorliegt, darf nur verpackt in PE-Säcken angenommen werden
Bei der Entsorgung ist die Herkunft anzugeben und es fällt eine Gebühr der zuständigen Behörde an.
Abrechnung von Kleinmengen erfolgt auf m³.


Asbest ( Eternit) und Asbestzement

AVV 17 06 05*
Dieses Material darf nur in Big Bags verpackt transportiert und verladen werden.
Bei der Entsorgung ist die Herkunft anzugeben und es fällt eine Gebühr der zuständigen Behörde an.


Kohlenteer und teerhaltige Produkte (Dachbahnen)

AVV 17 03 03*
z.B. Dachbahnen mit teerhaltigen Anteilen


Abfälle aus der Asbestverarbeitung

AVV 06 13 04*

 


Beton, Ziegeln, Fliesen die gefährliche Stoffe enthalten

AVV 17 01 06*

Bauschutt und Leichtbaustoffe mit gefährlichen Stoffen belastet.

 


Bauschutt belastet

AVV 17 05 03*

Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten

 


Künstl. Mineralfaser mit schwach gebundenem Asbest

AVV 17 06 01*

Künstliche Mineralsfaser mit schwachgebundenem Asbest

 


Bau- und Abbruchabfälle die PCB enthalten

AVV 17 09 02*


 
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